Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dafür zu sorgen, dass diese nicht in die Umwelt gelangen können. Eine zugelassene WHG-Beschichtung sorgt dafür, dass der Untergrund sicher vor einer Kontaminierung geschützt ist. Anwendung finden die Beschichtungssysteme zum Beispiel in Auffangwannen oder Umfüllstationen und überall dort, wo mit auslaufenden Ölen und Kraftstoffen, Lösemitteln oder anderen wassergefährdenden Chemikalien gearbeitet wird.
Zugelassene WHG-Beschichtungssysteme
Gewässerschutzsysteme, zu denen auch die WHG-Beschichtung gehört, benötigen eine allgemeine baurechtliche Zulassung und werden vor der Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft. Sie müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
• Chemische Beständigkeit
• Undurchlässigkeit
• Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Einwirkungen
• Rißüberbrückend
• Ableitfähig
• Witterungsbeständig
• Befahrbar und trittsicher